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Hagelschutznetze: Nein zu einseitigen Verboten von oben!

In den Medien war letzthin wieder stark von einem Verbot der Hagelnetze und Kulturschutzfolien im Obstbau die Rede. Diesbezüglich habe ich mich umgehend im Landtag darum bemüht, ein einseitiges Verbot von oben abzuwenden. Mein Einwand: Wenn es schon ein kleinflächiges Verbot geben soll, dann ausschließlich im Einvernehmen mit den Grundeigentümern selbst, ähnlich einem Vertrag mit der Gemeinde. (Siehe dazu den Videokommentar)

Ich habe mit einem diesbezüglichen Abänderungsantrag der zuständigen Kommission diesen Standpunkt verständlich gemacht. Nun wird im Plenum des Landtages dieses Ziel weiter zu verfolgen sein. Wir werden alles daran setzen, dass kein Verbot von oben kommt. Es wird sich in der Debatte zeigen, wer es ernst meint, dass der Bauer als Unternehmer seine Produktion auch weiterhin schützen darf.

Auch wir Bauern sind bestimmt sensibel gegenüber dem Erscheinungsbild unserer Landschaft; immerhin pflegen wir sie als erste. Wenn es von Seiten der Gemeinde gewünscht und dem Bauern möglich ist, in der Nähe besonders schützenswerter Landstriche und Gebäude kein Hagelnetze oder Kulturschutzfolien anzubringen, so soll also ein Vertrag zustande kommen, mit dem im Schadensfall eine Entschädigung greift.

Ein absolutes Verbot wäre jedenfalls eine sehr einseitige und oberflächliche Sicht der Dinge: Bauern wollen nicht verschandeln, sondern die Produktion schützen und sichern. Immerhin kauft der Konsument nur mehr makellose Ware.

Hier mein Videokommentar zum Thema "Hagelschutznetze: Nein zu einseitgen Verboten von oben":

 

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