Landesgesetz Nr. 8/10 zur Förderung der landwirtschaftlichen Produkte und Lebensmittel aus dem heimischen Anbau, der Erziehung zu gesundem Essverhalten und des bewussten Konsums.
Öffentliche Ausspeisungen haben in den vergangenen Jahren aufgrund des Kostenargumentes öfters die Aufträge an Anbieter·vergeben, die nicht auf Südtiroler Produkte zurückgegriffen haben, wenn dies möglich gewesen wäre. Mit meinem Gesetzesvorschlag, der mittlerweile rechtsgültig ist, will unser Land in Zukunft gegensteuern.·
Mit "meinem" Gesetz soll bei Ausschreibungen für Ausspeisungen, etwa in Schulen, Krankenhäuser und Altersheimen, in Zukunft die regionale Herkunft des Produktes als Qualitätsmerkmal in die Bewertung einfließen. Damit wird die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass auf dem Speiseplan eher das Yoghurt aus Südtirol und nicht aus dem Piemont steht. Zudem wird auch der biologische Anbau als besonderes Qualitätsmerkmal festgehalten. Hier der Artikel 1 des Gesetzes in dem die Zielsetzung abgesteckt wird:
1. Um die Kenntnis und die Verwendung von qualitativ hochwertigen landwirtschaftlichen Produkten und Lebensmitteln und den Direktzugang des Konsumenten zum landwirtschaftlichen Markt zu fördern sowie um den Energieverbrauch und die Umweltverschmutzung durch den Transport von landwirtschaftlichen Produkten und Lebensmitteln zu senken, fördert das Land Südtirol den Konsum von qualitativ hochwertigen und gekennzeichneten landwirtschaftlichen Produkten und Lebensmitteln
aus biologischem und heimischem Anbau sowie die Verkürzung der Warenkreisläufe landwirtschaftlicher Produkte und Lebensmittel.
PDF zum Gesetzesentwurf im Downloadbereich.