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Gesetzesvorschläge & Abänderungsanträge

Was sind Gesetzesvorschläge und Abänderungsanträge?

Die grundlegende Funktion, die uns Abgeordneten im Landtag zukommt, ist die Gesetzgebung. Der gesamte Vorgang, der zu einem neuen Gesetz führt, ist sehr komplex und langwierig. Der Ursprung eines jeden Gesetzes ist der Gesetzesvorschlag: Jeder Abgeordnete hat die Möglichkeit, einen Entwurf zu einem neuen Gesetz zu erarbeiten und zur Diskussion vorzulegen. In der Regel werden die Gesetzesentwürfe gemeinsam mit mehreren Abgeordneten erarbeitet, um die Wahrscheinlichkeit eines positiven Abschlusses im Landtag zu erhöhen. Die Gesetzesvorschläge des Abgeordneten bzw. der Abgeordneten werden im Vorfeld zur Landtagssitzung in den verschiedenen Gesetzgebungskommissionen behandelt. Dort können die Kommissionmitglieder mit sogenannten Abänderungsanträgen ihre Vorstellungen in den Text einbringen, falls die Mehrheit der Mitglieder zustimmt. Die Gesetzgebungskommission schickt dann den Gesetzesvorschlag zur Behandlung in den Landtag. In der sogenannten Plenarsitzung können die Abgeordneten neuerlich mit Abänderungsanträgen am Gesetzestext arbeiten, bis es schließlich nach eingehender Debatte zur Schlussabstimmung kommt.



Landesgesetz zum Vorrang heimischer Produkte / Stärkung lokaler Kreisläufe

Landesgesetz Nr. 8/10 zur Förderung der landwirtschaftlichen Produkte und Lebensmittel aus dem heimischen Anbau, der Erziehung zu gesundem Essverhalten und des bewussten Konsums.

Öffentliche Ausspeisungen haben in den vergangenen Jahren aufgrund des Kostenargumentes öfters die Aufträge an Anbieter·vergeben, die nicht auf Südtiroler Produkte zurückgegriffen haben, wenn dies möglich gewesen wäre. Mit meinem Gesetzesvorschlag, der mittlerweile rechtsgültig ist, will unser Land in Zukunft gegensteuern

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