Seppl Lamprecht auf dem Lahnerhof Seppl Lamprecht auf einer Viehausstellung
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Raumordnung und Wohnbau

Raumordnung und Wohnbau

Intakte Landschaft- Südtirols wertvollstes Gut

Raumordnung und Landschaftsschutz zwischen soziökonomischer Verträglichkeit und ökologischer Nachhaltigkeit

  1. Schonende Raumplanung mit Rücksicht auf die nächsten Generationen
  2. Wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten zulassen unter Berücksichtigung des nicht vermehrbaren Kulturgrundes
  3. Schluss mit zusätzlicher Doppel- und Dreifachunterschutzstellungen (z.B. Denkmalschutz, Ensembleschutz, Landschaftsschutz, Bannzonen, Gefahrenzonen…)
  4.  Ja zur schonenden Bodennutzung und gleichzeitiges Nein zum „Käseglockenprinzip“
  5.  Wahrung der landwirtschaftlichen Eigenheit Südtirols durch nachhaltige Raumplanung und Nutzung
  6. Schluss mit Zweitwohnungstourismus und Bauspekulationen. Wohnungen und Bauland muss in erster Linie für einheimische Mitbürgerinnen und Mitbürger gesichert werden 

Raumordnung - eine Definition

Zielbezogene Gestaltung, Entwicklung und Nutzung von Räumen oder Regionen

"Raumordnung kümmert sich um den Ausbau von Siedlungen, um Standorte für Wirtschaft und Gewerbe, um Verkehrswege, um Wasserversorgung und Mülldeponien, um Schulen und Krankenhäuser, auch um die Erhaltung von Grün- und Freiflächen. Raumordnung schaut, dass die unterschiedlichen Ansprüche sinnvoll aufeinander bezogen sind, die Planungen koordiniert werden und 'raumverträgliche Lösungen' möglich sind. Die Raumordnung ist damit ein praktisches Stück Gesellschafts-, Wirtschafts- und Umweltpolitik in einem.
Die Raumordnung konzentriert sich in ihren Aufgaben auf drei Bereiche:
  • Erarbeitung von längerfristigen Konzeptionen und Leitbildern, planerischen Vorgaben und ordnerischen Maßnahmen, um Zersiedlung und Überlastung zu vermeiden und Ressourcen zu sichern (Prinzip der Nachhaltigkeit).
  • Entwicklung der Regionen in ökonomischer, ökologischer und sozialer Hinsicht. Damit soll größeren Abwanderungen aus den wirtschaftsschwachen peripheren Räumen entgegengewirkt werden (Prinzip der Regionalisierung).
  • Ausgleich zwischen den wirtschaftsstarken und den wirtschaftsschwächeren Regionen, um eine möglichst gleichmäßige räumliche Entwicklung zu gewährleisten (Prinzip der Gleichwertigkeit).
Quelle: Bundesministerium für Bauwesen u. Städtebau: Raumordnung in Deutschland

"Man kann nicht in die Zukunft schauen, aber man kann den Grund für etwas zukünftiges legen, denn Zukunft kann man bauen."
Antoine de Saint-Exupéry
(1900-1944)

 
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