Der Denkmalschutz limitiert das Eigentumrsrecht mit dem primären Ziel, den Schutz, die Erhaltung und die Aufwertung von Kulturgütern zu gewährleisten.
Es ist zudem grundlegende Zielsetzung der Denkmalschutzpolitik, die Akzeptanz der Denkmalschutzbindung beim Eigentümer zu erhöhen. Deshalb ist jedwege Erleichterung und größtmöglicher Bürokratieabbau erstrebenswert.
Im Sinne des Bürokratieabbaues will ich von der Landesregierung wissen, ob nicht doch die Möglichkeit bestünde, bei unerheblichen Arbeiten am denkmalgeschützten Gebäude Vereinfachungen im Genehmigungsverfahren vorzusehen. Konkret ginge es darum, bei kleinen Änderungen im Gebäude unkomplizierter eine Genehmigung zu erlangen.
PDF zur Anfrage im Downloadbereich.